Auf einen Blick
- ✓Fiktive Abrechnung: Sie bekommen die Netto-Reparaturkosten
- ✓Wertminderung wird auch bei fiktiver Abrechnung gezahlt
- ✓Kein Nutzungsausfall ohne tatsächliche Reparatur
- ✓6 Monate Behaltefrist als typische Hürde
Inhaltsverzeichnis▾
"Soll ich das Auto wirklich reparieren lassen – oder lieber das Geld nehmen?" Diese Frage stellt sich nach jedem zweiten Unfall in Mönchengladbach. Hier sind die Fakten zur fiktiven Abrechnung.
#Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Sie lassen den Schaden begutachten, kassieren die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten – und entscheiden selbst, ob Sie reparieren, in günstigerer Werkstatt reparieren oder gar nicht reparieren.
#Was gibt es – und was nicht?
Bei der fiktiven Abrechnung bekommen Sie:
- Netto-Reparaturkosten laut Gutachten (ohne Mehrwertsteuer)
- Merkantile Wertminderung in voller Höhe
- Gutachterkosten (bei Fremdverschulden)
- Sachverständigen-Nebenkosten, Abschleppkosten, Standgebühren
Was Sie nicht bekommen:

- Mehrwertsteuer auf die Reparatur (erst bei tatsächlicher Rechnung)
- Nutzungsausfall oder Mietwagen – diese setzen eine echte Reparatur voraus
- UPE-Aufschläge und Verbringungskosten, wenn die Versicherung sie nachweisbar in der Region günstiger findet
#Die 6-Monats-Falle
Wer fiktiv abrechnet, muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen, sonst wird die Auszahlung auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt. Vorher verkaufen? Geht – aber dann gibt es Ärger mit der Versicherung.
#Wann lohnt sich was?
Fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn … - Sie das Fahrzeug ohnehin verkaufen oder behalten und mit kleinen Schönheitsfehlern leben können - Sie die Reparatur in einer günstigeren freien Werkstatt durchführen lassen - Es sich um einen oberflächlichen Schaden ohne Strukturschaden handelt
Reparatur lohnt sich, wenn … - Sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sind (Karosserie, Airbags, ABS-Sensorik) - Sie das Fahrzeug noch lange fahren und ein Folgeschaden droht - Sie Mietwagen oder Nutzungsausfall maximal mitnehmen wollen
#Rechenbeispiel aus Mönchengladbach
BMW 3er, 4 Jahre alt, Heckschaden:
- Reparatur: 6.200 € brutto + 900 € Wertminderung + 12 Tage × 59 € Nutzungsausfall = 7.808 € + 1.200 € MwSt-Erstattung nach Reparatur
- Fiktive Abrechnung: 5.210 € netto + 900 € Wertminderung = 6.110 € sofort aufs Konto, Fahrzeug bleibt wie es ist
#Steuerlich beachten
Wer als Privatperson fiktiv abrechnet, hat keine steuerlichen Verpflichtungen. Bei Gewerbe oder Selbstständigen kann die Auszahlung Betriebseinnahme sein – kurze Rücksprache mit dem Steuerberater ist sinnvoll.
#Fazit
Die fiktive Abrechnung ist legal, weit verbreitet und oft attraktiv – wenn Sie die Spielregeln kennen. Wir beraten Sie in Mönchengladbach kostenlos zur richtigen Strategie für Ihren Fall und schreiben das Gutachten so, dass beide Wege offen bleiben.
Alfredo Francis
Kfz-Sachverständiger · TÜV Rheinland FSP Partner

