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    Schadenregulierung

    Fiktive Abrechnung vs. Reparatur: Was lohnt sich in Mönchengladbach mehr?

    Geld kassieren statt reparieren? Oder doch lieber den Wagen instand setzen lassen? So entscheiden Sie nach einem Unfall in Mönchengladbach richtig.

    30. Mai 2026 6 Min.Von Alfredo Francis Iskandr
    Geldscheine und Fahrzeugschlüssel auf einem Schreibtisch

    Auf einen Blick

    • Fiktive Abrechnung: Sie bekommen die Netto-Reparaturkosten
    • Wertminderung wird auch bei fiktiver Abrechnung gezahlt
    • Kein Nutzungsausfall ohne tatsächliche Reparatur
    • 6 Monate Behaltefrist als typische Hürde
    Inhaltsverzeichnis
    1. 01Was bedeutet fiktive Abrechnung?
    2. 02Was gibt es – und was nicht?
    3. 03Die 6-Monats-Falle
    4. 04Wann lohnt sich was?
    5. 05Rechenbeispiel aus Mönchengladbach
    6. 06Steuerlich beachten
    7. 07Fazit

    "Soll ich das Auto wirklich reparieren lassen – oder lieber das Geld nehmen?" Diese Frage stellt sich nach jedem zweiten Unfall in Mönchengladbach. Hier sind die Fakten zur fiktiven Abrechnung.

    #Was bedeutet fiktive Abrechnung?

    Sie lassen den Schaden begutachten, kassieren die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten – und entscheiden selbst, ob Sie reparieren, in günstigerer Werkstatt reparieren oder gar nicht reparieren.

    #Was gibt es – und was nicht?

    Bei der fiktiven Abrechnung bekommen Sie:

    • Netto-Reparaturkosten laut Gutachten (ohne Mehrwertsteuer)
    • Merkantile Wertminderung in voller Höhe
    • Gutachterkosten (bei Fremdverschulden)
    • Sachverständigen-Nebenkosten, Abschleppkosten, Standgebühren

    Was Sie nicht bekommen:

    Kostenkalkulation für eine Fahrzeugreparatur
    Bei fiktiver Abrechnung zählt allein das unabhängige Gutachten – nicht die Werkstattrechnung.
    • Mehrwertsteuer auf die Reparatur (erst bei tatsächlicher Rechnung)
    • Nutzungsausfall oder Mietwagen – diese setzen eine echte Reparatur voraus
    • UPE-Aufschläge und Verbringungskosten, wenn die Versicherung sie nachweisbar in der Region günstiger findet

    #Die 6-Monats-Falle

    Wer fiktiv abrechnet, muss das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen, sonst wird die Auszahlung auf den Wiederbeschaffungswert begrenzt. Vorher verkaufen? Geht – aber dann gibt es Ärger mit der Versicherung.

    #Wann lohnt sich was?

    Fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn … - Sie das Fahrzeug ohnehin verkaufen oder behalten und mit kleinen Schönheitsfehlern leben können - Sie die Reparatur in einer günstigeren freien Werkstatt durchführen lassen - Es sich um einen oberflächlichen Schaden ohne Strukturschaden handelt

    Reparatur lohnt sich, wenn … - Sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sind (Karosserie, Airbags, ABS-Sensorik) - Sie das Fahrzeug noch lange fahren und ein Folgeschaden droht - Sie Mietwagen oder Nutzungsausfall maximal mitnehmen wollen

    #Rechenbeispiel aus Mönchengladbach

    BMW 3er, 4 Jahre alt, Heckschaden:

    • Reparatur: 6.200 € brutto + 900 € Wertminderung + 12 Tage × 59 € Nutzungsausfall = 7.808 € + 1.200 € MwSt-Erstattung nach Reparatur
    • Fiktive Abrechnung: 5.210 € netto + 900 € Wertminderung = 6.110 € sofort aufs Konto, Fahrzeug bleibt wie es ist

    #Steuerlich beachten

    Wer als Privatperson fiktiv abrechnet, hat keine steuerlichen Verpflichtungen. Bei Gewerbe oder Selbstständigen kann die Auszahlung Betriebseinnahme sein – kurze Rücksprache mit dem Steuerberater ist sinnvoll.

    #Fazit

    Die fiktive Abrechnung ist legal, weit verbreitet und oft attraktiv – wenn Sie die Spielregeln kennen. Wir beraten Sie in Mönchengladbach kostenlos zur richtigen Strategie für Ihren Fall und schreiben das Gutachten so, dass beide Wege offen bleiben.

    AF

    Alfredo Francis Iskandr

    Kfz-Sachverständiger · TÜV Rheinland FSP Partner

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