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Bagatellschaden erklärt

Ein Bagatellschaden ist ein Fahrzeugschaden mit geringen Reparaturkosten, typischerweise unter 750 €. Bei Bagatellschäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag statt eines vollständigen Gutachtens.

Was gilt als Bagatellschaden?

Die Rechtsprechung hat keine exakte Grenze definiert, aber als Faustregel gilt:

  • Unter 750 €: Bagatellschaden – Kostenvoranschlag reicht meist aus
  • Über 750 €: Kein Bagatellschaden – ein Gutachten ist empfehlenswert

Typische Bagatellschäden sind:

- Kleine Kratzer und Schrammen - Leichte Dellen - Oberflächliche Lackkratzer - Beschädigte Zierleisten

Vorsicht bei vermeintlichen Bagatellschäden

Was auf den ersten Blick wie ein kleiner Schaden aussieht, kann versteckte Beschädigungen haben. Besonders bei modernen Fahrzeugen mit:

- Sensoren und Kameras hinter Stoßfängern - Strukturellen Verformungen - Beschädigten Halterungen und Befestigungen

Unser Rat

Im Zweifel empfehlen wir immer ein vollständiges Gutachten. Bei Fremdverschulden ist es für Sie kostenlos und sichert alle Ihre Ansprüche. Wir beraten Sie ehrlich, welche Option für Ihren Fall die richtige ist.

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