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Fiktive Abrechnung

Die fiktive Abrechnung bedeutet, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall die Reparaturkosten von der Versicherung erhalten, ohne Ihr Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Sie erhalten den Geldbetrag und können frei darüber verfügen.

Wie funktioniert fiktive Abrechnung?

  1. 1Ein unabhängiger Gutachter erstellt ein Gutachten mit den kalkulierten Reparaturkosten
  2. 2Sie reichen das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung ein
  3. 3Die Versicherung zahlt die Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer)
  4. 4Sie entscheiden selbst, ob Sie reparieren oder das Geld behalten

Was wird bei fiktiver Abrechnung gezahlt?

  • Netto-Reparaturkosten (ohne 19% MwSt.)
  • Wertminderung (vollständig, auch bei fiktiver Abrechnung)
  • Nutzungsausfall (wenn Sie das Fahrzeug nicht nutzen konnten)

Was wird NICHT gezahlt?

- Die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten (nur bei tatsächlicher Reparatur) - Verbringungskosten (werden teilweise gekürzt)

Wann lohnt sich fiktive Abrechnung?

Fiktive Abrechnung kann sinnvoll sein, wenn:

- Der Schaden nur optisch ist und Sie nicht stört - Sie das Fahrzeug günstig selbst reparieren können - Sie das Fahrzeug bald verkaufen möchten - Sie das Geld anderweitig verwenden möchten

130%-Regelung

Bei einem Totalschaden können Sie Ihr Fahrzeug noch reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30% übersteigen. Voraussetzung: Sie lassen das Fahrzeug tatsächlich fachgerecht reparieren und nutzen es mindestens 6 Monate weiter.

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