Kfz-Sachverständigenbüro Francis
Alle Artikel
Lexikon

Kaskoversicherung erklärt

Die Kaskoversicherung schützt Ihr eigenes Fahrzeug – im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die nur Schäden beim Unfallgegner abdeckt. Es gibt zwei Varianten:

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko deckt Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen:

  • Diebstahl und Teilediebstahl
  • Brand und Explosion
  • Elementarschäden (Hagel, Sturm, Überschwemmung)
  • Glasbruch (Windschutzscheibe, Seitenscheibe)
  • Wildunfall (Zusammenstoß mit Haarwild)
  • Marderbiss und Folgeschäden

Vollkaskoversicherung

Die Vollkasko enthält die Teilkasko plus:

  • Selbstverschuldete Unfälle
  • Vandalismus (mutwillige Beschädigung)
  • Fahrerflucht des Unfallgegners (wenn dieser nicht ermittelt wird)

Gutachten bei Kaskoschäden

Auch bei Kaskoschäden ist ein unabhängiges Gutachten sinnvoll:

- Die eigene Versicherung hat ein Interesse an niedrigen Kosten - Ein Gutachten sichert den korrekten Schadensumfang - Für die fiktive Abrechnung ist ein Gutachten die Grundlage - Bei Streit mit der Versicherung dient es als Beweis

Achtung bei Selbstbeteiligung

Bei Kaskoschäden wird die vereinbarte Selbstbeteiligung (z.B. 300 € oder 500 €) vom Erstattungsbetrag abgezogen. Prüfen Sie vorher, ob sich eine Meldung bei der Versicherung lohnt, denn sie kann zu einer Hochstufung führen.

Jetzt kostenlos beraten lassen

Kostenlos bei Fremdverschulden. Wir sind innerhalb von 24 Stunden für Sie da.

WhatsApp

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.