Kfz-Sachverständigenbüro Francis
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Lexikon

Kostenvoranschlag für Kfz-Schäden

Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine Auflistung der voraussichtlichen Reparaturkosten für einen Fahrzeugschaden. Er wird häufig von Werkstätten erstellt und dient als Grundlage für die Schadensregulierung bei kleineren Schäden.

Was enthält ein Kostenvoranschlag?

  • Auflistung der beschädigten Teile
  • Materialkosten (Ersatzteile, Lack)
  • Arbeitskosten (Arbeitsstunden × Stundensatz)
  • Gesamtsumme der voraussichtlichen Reparatur

Was enthält ein Kostenvoranschlag NICHT?

Im Gegensatz zum Gutachten fehlen beim Kostenvoranschlag wichtige Positionen:

  • Keine Wertminderung – kann mehrere hundert Euro ausmachen
  • Kein Nutzungsausfall – tägliche Entschädigung entfällt
  • Kein Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Kein Restwert bei Totalschaden
  • Keine versteckten Schäden werden aufgedeckt

Wann reicht ein Kostenvoranschlag?

Nur bei echten Bagatellschäden unter ca. 750 € kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Bei allen größeren Schäden empfehlen wir ein vollständiges Gutachten.

Kostenvoranschlag ist oft ein Fehler

Viele Geschädigte lassen sich von der Versicherung zu einem Kostenvoranschlag überreden – und verlieren dadurch bares Geld. Denn ohne Gutachten werden Wertminderung und Nutzungsausfall oft nicht berücksichtigt. Bei Fremdverschulden ist das Gutachten für Sie kostenlos – es gibt keinen Grund, darauf zu verzichten.

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