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Reparaturkosten nach Herstellervorgaben

Nach einem Unfall haben Sie das Recht, Ihr Fahrzeug nach Herstellervorgaben reparieren zu lassen. Die Reparaturkosten werden im Gutachten auf Basis der offiziellen Herstellervorgaben kalkuliert.

Was bedeutet "nach Herstellervorgaben"?

Herstellervorgaben sind die offiziellen technischen Anweisungen des Fahrzeugherstellers für die Reparatur. Sie umfassen:

  • Originale Ersatzteile des Herstellers
  • Vorgeschriebene Reparaturmethoden
  • Lackiervorschriften und Farbcodes
  • Arbeitszeitwerte für jeden Reparaturschritt
  • Qualitätsstandards für die Reparatur

Warum ist das wichtig?

Versicherungen versuchen oft, die Reparaturkosten zu drücken, indem sie:

  • Günstigere Ersatzteile (Nachbauteile) vorschlagen
  • Billigere Werkstätten empfehlen
  • Arbeitszeitwerte kürzen
  • Smart Repair statt konventionelle Reparatur fordern

Ihr Recht auf Qualität

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf:

- Reparatur in einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl - Originalersatzteile des Herstellers - Reparatur nach technischen Standards des Herstellers - Volle Kostenerstattung bei fachgerechter Reparatur

Fiktive Abrechnung

Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen. Sie können auch fiktiv abrechnen: Die Versicherung zahlt die kalkulierten Reparaturkosten (netto) aus, und Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie reparieren.

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