Kfz-Sachverständigenbüro Francis
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Lexikon

Totalschaden – was nun?

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs übersteigen oder die Reparatur technisch nicht mehr möglich ist. Es gibt zwei Arten:

Wirtschaftlicher Totalschaden

Der häufigere Fall: Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Das Fahrzeug könnte theoretisch repariert werden, es lohnt sich aber wirtschaftlich nicht.

Technischer Totalschaden

Seltener: Das Fahrzeug ist so schwer beschädigt, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder nicht sinnvoll ist (z.B. verzogener Rahmen, massive Strukturschäden).

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug (gleicher Typ, Alter, Laufleistung, Zustand) auf dem Gebrauchtwagenmarkt zahlen müssten.

Restwert

Der Restwert ist der aktuelle Marktwert des beschädigten Fahrzeugs. Die Versicherung zahlt: Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

130%-Regelung

Eine wichtige Ausnahme: Sie dürfen Ihr Fahrzeug auch bei wirtschaftlichem Totalschaden reparieren lassen, wenn:

- Die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um maximal 30 % übersteigen - Sie das Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen - Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen

Warum ein Gutachten bei Totalschaden entscheidend ist

Nur ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den korrekten Wiederbeschaffungswert und Restwert. Versicherungen tendieren dazu, den Wiederbeschaffungswert zu niedrig und den Restwert zu hoch anzusetzen – beides zu Ihrem Nachteil.

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